Transparenz - Dialog - Konsens für Geestland
Die Bürgerinitiative für Elmlohe

Meinungsfreiheit

Du hast in Deutschland Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.

Eingeschränkt wird die Meinungsfreiheit nur durch Persönlichkeitsrechte anderer. So darfst du nicht beleidigen, andere rufschädigende Äußerungen öffentlich tätigen und/oder unwahre Tatsachenbehauptungen über Personen oder Organisationen aufstellen. 


Unser Verfassungsgericht (nicht der Verfassungsschutz, man beachte den Unterschied**) hat sogar entschieden, dass verfassungsfeindliche Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt sind*. 


Nun muss man nicht immer seine Meinung äußern, aber man darf. 

D.h. dann auch, dass gerade Politik und Verwaltung, die allen Bürgern dienen müssen, sich im Zweifel die Meinung ihrer Bürger anhören müssen (z.B. Politik im Rahmen des Petitionsrechts, Verwaltung gemäß einschlägiger Paragraphen z.B. des VwVfG (vgl. z.B. § 25) etc.



Hier haben wir allerdings allerhand gegenläufiger Tendenzen:

  • Mit dem § 188 StGB versucht sich die Politik eine Sonderstellung zu schaffen (Politikerbeleidigung, historisch sarkastisch "Majestätsbeleidigung" genannt). Der muss wieder weg, da er Gleichheitsgrundsätzen widerspricht. Ein Politiker hat keine höhere oder wichtigere Menschenwürde als der Bürger (vgl. § 187 StGB Beleidigung). Und warum sollte man einen Politiker beleidigen, der sich transparent und vernünftig verhält?
  • Vermeintliche Desinformation soll bekämpft werden. Desinformation ist per se erst einmal eine Meinungsäußerung. Auch in den sozialen Medien. Wer gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Netz vorgehen möchte, muss die Judikative (unsere Gerichte) und die Strafverfolgungsbehörden stärken. Alles andere wäre grundgesetzwidrig (vgl. Art. 5 (1) Satz 3 GG: "Eine Zensur findet nicht statt.").
  • Die EU schafft mit einem Vorwand den Regierungen eine Möglichkeit, entsprechende Kommentare aus den sozialen Medien zu entfernen. Neben dem Verstoß gegen die Meinungsfreiheit auch ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis. vgl. auch oben
  • Über Darstellungen und Äußerungen in den Medien wird teils vermittelt, was die "richtige" Meinung ist und was mit Andersdenkenden passiert (z.B. Einschüchterung, Ausgrenzung, Drohungen). 
  • etc.


Kommunal z.B. in Geestland läuft die Beschränkung der Meinungsfreiheit mit anderen Methoden:

  • Einschüchterung
  • Ausgrenzung
  • Einschränkung der Reichweite und Glaubwürdigkeit in diversen Medien


Einige Beispiele:


Einschüchterung


"Henning kann gut einschüchtern." bekam ich 2019 ganz zu Beginn unserer Bürgerinitiative von einem Bekannten zu hören. Highlight war dann auch: "Ich werden mit meinem Umfeld alles tun, damit Du in Elmlohe nicht glücklich wirst." 

Straftatbestand nach § 241 StGB (Bedrohung). Da telefonisch erfolgt, schwer nachzuweisen. Zur Rede gestellt, hat er sich zudem entschuldigt. "War emotional" - nun ja, nun gut. 


Thorsten Krüger (damals Bürgermeister in Geestland) war dann auch gleich der nächste, der diese Methode versucht hat.  Gleich nach meinem allerersten Facebook-Post in der Gruppe "Bad Bederkesa für alle" (damals ca. 3.500 Mitglieder) am 27.05.2020 rief Krüger mich an (wir hatte vorab schon mehrere Gespräche im Rahmen der Bürgerinitiative): Henning wäre Ehrenbeamter der Stadt Geestland, versuchte er mir ins Gewissen zu reden. "Und ich Bürger der Bundesrepublik Deutschland" entgegnete ich umgehend. Was für ein alberner und sinnloser Dialog, oder? Da wird mit vermeintlich wichtigen Titeln und Positionen versucht Eindruck zu schinden, eben einzuschüchtern. 


Besonders beliebt bei einigen Politikern und Titelträgern der Stadt ist auch das Drohen mit Gesetzen, das entsprechende Anzeigen und/oder die Ankündigung der angeblichen Änderung der Gesetzeslage, wobei sie versuchen, die Unwissenheit ihrer Gesprächspartner zu nutzen und ihren vermeintlichen Status entsprechend zu Geltung zu bringen. 

Belegt sind Fälle, in denen ein Unternehmer bei der Gewebeaufsicht angezeigt wurde, den eigenen Interessen entgegenstehende alte Genehmigungen und Erlaubnisse detailliert geprüft wurden und an verschiedenen Stellen mit nicht einschlägigen Gesetzeslagen gedroht wurde. Teils mit erhobener Stimme bis hin zu cholerischen Äußerungen. 

Ziel war in erster Linie immer, die Meinungsäußerung zu unterbinden (einzuschüchtern) und teils in der Folge auch die Wahrnehmung weitergehender Bürgerrechte. 

So ist die Drohung dann auch neben den emotionalen Faktoren (erhobene oder gar cholerische Gesprächsführung) das entscheidende Element der Einschüchterung.



Ausgrenzung

Die subtilere Variante der Einschüchterung ist das Nutzen der Angst vor Ausgrenzung.

Diskreditieren, diffamieren, stigmatisieren, verleumden, beschuldigen, beleidigen, neiden, nicht oder desinformieren, psychologischer Druck in vielfältiger Form oder zusammenfassend "jemanden schlecht reden" sind die Methoden der Ausgrenzung, die schon nur über das Wissen, dass sie da sind, funktionieren. 


Viele haben sich ja bereits von der lokalen politischen Entscheidungsfindung abgewandt, machen einfach nicht mehr mit, gehen nicht mehr zu Wahl, engagieren sich nicht mehr, weil sie mit Ihrer Meinung nicht ins Gerede kommen wollen.

Die meisten aber sind mindestens über ihre Vereinsarbeit oder nur Vereinsmitgliedschaft, teils auch nur über die Einbindung in die Nachbarschaft den informellen Strukturen der Lokalpolitik ausgesetzt. Gerade auf dem Land sind in den Vereinen Politiker und Parteimitglieder in den Führungsgremien (Vereinsvorstand) aktiv. Hier läuft dann die erste, softe Stufe der informellen Meinungsbildung: 

"nee, ich weiß nicht", "wo das noch alles hinführen soll", "vielleicht später mal", "der sagt ja viel, wenn der Tag lang ist" etc. - die Abwertung anderer Sichtweisen. 

Wer dann mit Gegenargumenten "nicht mitspielt" wird persönlich ausgegrenzt:

  • der/die ist "rechts" (oder "links", je nachdem was sich entsprechend des Stereotyps gerade besser verkaufen lässt)
  • der/die will nur den eigenen Vorteil nutzen (und schadet der Gemeinschaft, "spaltet")
  • der/die unterstützt nicht unsere positiven, gemeinschaftlich orientierten Ziele (die natürlich von den Etablierten/von der Politik verkündet werden)
  • der/die hat generell persönliche, negativ bewerte Eigenschaften (krank, schwul, lesbisch, dumm, ungebildet, insolvent, destruktiv, ungeschickt, gewaltbereit, kriminell usw. - was auch immer einem so einfällt, um den anderen schlecht aussehen zu lassen, die illegalen Bewertungen natürliche nur hinter vorgehaltener Hand)
  • man wechselt plötzlich vom Du auf das Sie, wo alle per du sind (ja, so ein alberner Kinderkrams kommt tatsächlich vor)
  • Und man wird natürlich nicht mehr in die informelle Information eingebunden.

Als Ergebnis findet der Betroffen kein Gehör mehr in den informellen Strukturen, weil sich niemand entsprechend ausgrenzen lassen will, wenn er mit ihm zu tun hat.



Einschränkung der Reichweite

Wenn man dann doch seine Meinung platzieren will, findet man kein Publikum, keine Reichweite: 

Die Nordsee-Zeitung (NZ) bringt den Bericht nicht, ebenso die Geestland Rundschau nicht, wenn er nicht konform mit der wesentlichen Meinungsbildnern geht. 

Das gleiche gilt bei den etablierten Facebook-Gruppen, in denen meist ein Parteimitglied als Admin die unerwünschten Beiträge zurückweist oder gleich löscht. 

Auch Gastwirte suchen sich ihre Versammlungsleiter/Veranstaltungen aus ("Nee, wir sind CDU" habe ich als Parteiloser schon als Antwort bekommen).


Eindeutig wurde dieses Vorgehens während der Kommunalwahl (z.B. 2021). Die NZ hatte ein festes Konzept (Ausnahme: "Der Amtsinhaber im Rahmen seiner Amtsgeschäfte"), die Geestland-Rundschau hatte sich entschieden überhaupt keine Wahlwerbung zu bringen (hier war ebenfalls nur die Amtsinhaber und gewählten Politiker mehrfach in Berichten zu finden), mehrere Gaststätten sagten ab und in den Facebook-Gruppen war plötzlich keine Politik erlaubt (keine Info in den Gruppenregeln). Und in vielen Vereinen sitzen ja ohnehin Parteimitglieder, die den informelle Meinungsbildung im Sinne der Partei versuchen zu steuern. Da hast du keine Chance, die Bevölkerung ausreichend zu erreichen. Nicht die grob 50-60%, die wählen gehen und auch nicht die anderen, die sich bereits abgewendet haben.



Anhang:

*

BverfG vom 28. November 2011 (l BvR 917/09)
a) Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>). Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>). Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 <320>)."


**

Der Verfassungsschutz ist unser Inlandsgeheimdienst und hat entsprechende Geheimdienstrechte. Er ist dem jeweiligen Innenminister unterstellt und folglich politisch Weisungsgebunden (der Chef ist "Politischer Beamter" und kann vom Innenminister entlassen bzw. in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden).

Der Verfassungsschutz ist damit (demokratische) Nachfolgeorganisation von Gestapo und Stasi. Er ist Element der Exekutive, nicht der Judikative (Rechtsprechung).


Das Verfassungsgericht ist unser höchstes Gericht in Deutschland und damit Element der Judikative.

 


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