Transparenz - Dialog - Konsens für Geestland
Die Bürgerinitiative für Elmlohe

Briefgeheimnis

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (Art. 10 GG)

Der Staat darf nicht deine Post lesen. Auch nicht die elektronische (E-Mail, Messenger etc.).

Ausnahmen:

  • Bei Strafverfolgung auf richterliche Anordnung
  • Bei geheimdienstlicher Überwachung aufgrund von Agententätigkeit


Die technische Entwicklung und auch die jüngste Entscheidung der EU, über KI Daten von Messengern sammeln zu wollen, um Straftaten zu identifizieren, löst bei vielen Unbehagen aus. Können BND, MAD und Verfassungsschutz demnächst alles mitlesen?

Abhöraktionen gehen ja schon durch die Medien: Der BND hat die Airforce One abgehört und Obama damals Merkels Handy. 

Die Kontrolle der Geheimdienste liegt in der Hand einer parlamentarischen Kontrollkommission. Ja genau, die Kollegen, die wenig Ahnung und viel Sorge um ihren Job haben. 

Schwierig, hier müsste man mal genauer hinschauen.

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