Angedachtes Baugebiet Im Wiebusch Nord (Stand Mai 2020)
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Nach mündlicher Aussage im Telefonat mit Henning vom 20.05.2020 möchte man sich nun "anders orientieren", da es keinen Investor für das Neubaugebiet gibt.
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Die Absicht des Elmloher Ortsrates nördlich der Straße Im Wiebusch zwischen Wald und Sportplatz ein Neubaugebiet auszuweisen, hat in Elmlohe Unverständnis ausgelöst, und aufgrund fehlender Erklärungen hauptsächlich zur Gründung unserer Bürgerinitiative beigetragen.
Grob skizzierte Lage (rot) auf dem Flächennutzungsplan mit den diskutierten Abstandslinien zum Wald (blau, 35 / 100m). Die bereits seit ca. 2014 / 15 im Eigentum der Stadt Geestland befindlichen Fläche liegt zu ca. 2/3 (bei 35m) bzw. ganz (bei 100m) auf der Abstandsfläche zum Wald und kann über die Zuwegung zwischen Haus-Nr. 35 und 37 nicht erreicht werden. Es wird zusätzlich ein Stück vom Kirchenland benötigt, um die Planungen auf ca. 15.000 m² umzusetzen.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (2014) mit freundlicher Genehmigung des Planungsbüros Dierk Brockmöller (Brockplan) und der Stadt Geestland.
Die allgemeinen Vorgaben und Argumentationen für ein Neubaugebiet in Elmlohe findet Ihr hier (Menüpunkt Bauland).
Die zusätzlichen speziellen Themen für das angedachte Baugebiet im Wiebusch Nord:
Zufahrt zum angedachten Wohngebiet
Die angedachte Zufahrt zum Neubaugebiet soll über einen alten, z.Zt. ungenutzt Feldweg zwischen den Grundstücken Im Wiebusch 35 und 37 erfolgen. Dieses ist einer der wesentlichen Kritikpunkte unserer Bürgerinitiative an dem Vorhaben. Insbesondere, da mögliche Alternativlösungen bisher nicht sachlich und umfassend besprochen wurden, und wenig Bereitschaft zu einem vernünftigen Kompromiss bei der lokalen Politik zu verzeichnen war. Alle Elmloher mit denen wir bisher gesprochen haben, hätten eine solche enge Lösung auch nicht neben ihrem Grundstück haben wollen. Wie seht Ihr das? Hättet Ihr den Verkehr in der Situation haben wollen? (siehe Bild unten) Seitens der Bürgerinitiative werden wir hier weiterhin Gesprächsbereitschaft für die Herbeiführung einer akzeptablen Lösung anbieten. Aus unserer Sicht muss man hier Rechtssicherheit gewährleisten und kann nicht einfach einen ungenutzten Feldweg zu einer Wohngebietszufahrt umdeuten, ohne einen Konsens mit allen Beteiligten und Betroffenen herbeizuführen.
Hier über den Grünstreifen soll nach aktueller Planung die Zufahrt zum Baugebiet erfolgen. Bereits mehrfach hatte Anne als direkte Anwohnerin in den letzten Jahren angeboten, den Streifen zu erwerben, da er ursprünglich für die Landwirtschaft angedacht war, und als Feldweg nie benötigt wurde.
Angrenzender Wald
Überrascht haben uns Aussagen aus der lokalen Politik, es würde sich ja gar nicht um einen Wald, sondern um eine Schonung handeln. Oder dass man wegen dem Wohngebiet ja noch am Wald dran sei.
Zunächst ist festzustellen und zu akzeptieren, dass es sich unzweifelhaft nach allen relevanten Definitionen (z.B. Waldgesetz) um Wald handelt. Entsprechend ist er im Flächennutzungsplan eingetragen. Nach der Raumordnung (RROP) ist dann ein Abstand von 100m zur Wohnbebauung einzuhalten. Die Bauverwaltung der Stadt Geestland sieht hier allerdings Möglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtsprechung den Abstand bis auf 35m rechtsicher zu verkürzen. Seitens der Bürgerinitiative fragen wir uns allerdings schon, warum man hier alle rechtlichen Register ziehen möchte, um die vorgeschriebenen 100m nicht einhalten zu müssen. Und ohne vernünftigen Grund (siehe Menüpunkte Bauland und Bedarf) ist es kaum vorstellbar, dass unsere Rechtsprechung hier einen Kompromiss suchen wird. Was ist das Argument, die 100m vorgeschriebenen Abstand zu reduzieren?
100m oder 35m Abstand? Der Wald ist auch im Flächennutzungsplan eingezeichnet.
Angrenzender Gewerbebetrieb / Lärmschutz
Im Wiebusch 35 ist ein Transportunternehmen ansässig. Es ist mit Lärmemissionen zu rechnen, die die engen Grenzwerte für ein Wohngebiet aller Voraussicht nach übertreffen werden (An- und Abfahrten, Kühlmaschinenbetrieb, etc.). Konflikte wären absehbar. Nach aktuellem Stand sieht die Bauverwaltung hier eine Lösung, indem im Bebauungsplan die Schlafzimmer nur zur abgewandten Seite eingeplant werden dürfen. Hier wären dann Geestlandhalle und Sportplatz etwas weiter entfernt. Aber ob das reicht? Wir glauben, dass hier zunächst die Lärmschutzbedenken ausgeräumt werden sollten, da weder die Einschränkung des Betriebes von Geestlandhalle oder Sportplatz im Interesse der Elmloher liegt, noch die Stadt die Kosten für die Finanzierung einer Lärmschutzwand tragen sollte (mal abgesehen davon, das sowas auf dem Dorf ja auch nicht aussieht). Auch muss diskutiert werden, ob dann nicht eine Ausweisung als Dorfgebiet (MD) mit geringerem Lärmschutzanforderung möglich und sinnvoll ist. Hier muss vorab noch umfangreich gesprochen werden.
An das angedachte Baugebiet angrenzender Logistikbetrieb.
Benötigte Flächen
Bereits um 2014 / 2015 hat die damalige Gemeinde Elmlohe das direkt am Wald gelegene, und nun für das Baugebiet vorgesehene Flurstück von ca. 7.500m² erworben. Für die restlichen benötigten Flächen hat der Eigentümer, die evangelische Landeskirche Verkaufsbereitschaft signalisiert. Diese wurde auf der Ortsratssitzung vom 3.09.2019 nochmals bekräftigt. In wie weit der Verkauf der Flächen in Zusammenhang mit der ebenfalls besprochenen Sanierung der stadteigenen Friedhofskapelle steht, ist uns unbekannt. Wir haben der Kirche für den möglichen Fall, dass der Verkauf der Flächen nicht zustande kommt, die Unterstützung bei der Durchsetzung der Sanierung der Friedhofskapelle zugesagt.