Transparenz - Dialog - Konsens für Geestland
Die Bürgerinitiative für Elmlohe

Der Wolf

Bereits seit Jahren hat sich der Wolf in Teilen Deutschlands so stark vermehrt, dass er dort durch häufige Risse an Nutztieren und durch Verlust der Scheu vor dem Menschen eine Gefahr darstellt. Das ist z.B. auch im ländlichen Teil von Geestland (und Cuxland) der Fall.

Grundsätzlich fällt der Wolf wie jedes Tier unter das Tierschutzgesetz. Zusätzlich gelten besondere Schutzbestimmungen für gefährdete Arten.


Um die nötige Balance zwischen dem "guten Erhaltungszustand" (lebensfähiger Bestand) und den Interessen von Nutztierhaltern und Erholungsfunktion der Natur für den Menschen herzustellen und zu bewahren, gehört der Wolf ins Jagdrecht mit eingeschränkter Schonzeit (nicht ganzjährig). Die Jägerschaft sorgt dann für die gezielte Regulierung anhand des vorgegebenen lebensfähigen Bestandes und der festzulegenden Regeln. 


Idealerweise werden großflächig Gebiete festgelegt, in denen keine Jagd erfolgt (z.B. Truppenübungsplätze, Naturschutzgebiete etc.).


Die Vorteile sind auf allen Seiten:

  • Risse an Nutztieren können durch lokal gezielte Jagd stark (ggf. bis auf Null) vermindert werden.
  • Menschen können ohne Sorge Erholung in der Natur finden.
  • Der Wolf behält die Scheu vor dem Menschen.
  • Der Wolf wird als Tierart in Deutschland erhalten.


Das bisherige Spiel der Politik mit der Angst der Menschen vor dem Wolf wird so beendet.


E-Mail
Anruf